Schäuble: keine Einschränkung durch private Bereiche bei Onlinedurchsuchung (09.02.07 15:19)

In einem Interview der taz äußerte Innenminister Schäuble seine Meinung über die staatliche Nutzung von Trojanerprogrammen zum Zwecke der Onlinedurchsuchung. Kürzlich versuchte das Innenministerium, die Benutzung von trojanischen Pferden einzuführen, welche Computer infizieren sollten, so viele Daten wie möglich sammeln und diese zurück zu schicken. Jedoch erklärte der BGH diese Art von heimlicher Ausspähung von Computern als illegal.
Schäubles Meinung nach ist diese Art der Überwachung notwendig, da "Terroristen immer das Internet benutzen müssen" und diese Methode wäre eine bessere Möglichkeit, Informationen über diese Gruppe zu sammeln verglichen zu einer Hausdurchsuchung. Obwohl der Minister während des Interviews zugibt, dass er "gerade mal so" weiß, was ein Trojaner ist, befürwortet er sehr die die Idee, diese Programme gegen Bürger einzusetzen. Darüber hinaus hat Schäuble keine Angst for Trojanern, da er "nie unbekannte Email Anhänge" öffne und er sich als "anständigen Mann" sehe, so dass ihm "das BKA keine Trojaner schicken muss". Die Entscheidung des BGH wird den Einsatz von Trojanern nicht verhindern, da er "ja nicht gesagt (hat), das sei überhaupt nicht erlaubt. Er hat nur eine gesetzliche Grundlage gefordert, und die werden wir schaffen", so Schäuble.
Auf den Vorwurf, dass der Staat bei der Vorratsspeicherung Datenmengen der ganzen Bevölkerung sammelt, gefragt wird, antwortet er, dass es eine Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit geben muss. Als Reaktion auf die Frage, ob er verstehe, wenn die Leute beunruhigt sind, weil Sicherheitsbehörden immer mehr Befugnisse erhalten, behauptet Schäuble: "die meisten Menschen sind über Terrorismus und Kriminalität beunruhigt, nicht über polizeiliche Schutzmaßnahmen. Sie wollen, dass der Staat ihre Sicherheit garantiert. Dazu muss er auch neue Technologien nutzen".
Bezüglich dem Schutz der Kernelemente der Privatssphäre, den das Bundesverfassungsgericht angemahnt hat, glaubt der Minister "Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen. Die tarnen ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag". Ihm zufolge könne es keine Einschränkung durch private Bereiche geben. Er kündigte eine Prüfung an, ob eine Verfassungsänderung für den Einsatz von 'Bundestrojanern' notwendig sei.

Kommentar:
Die Tatsache, dass es keine Einschränkung durch private Bereiche bei der Onlineüberwachung geben könne ist sehr beunruhigend. Die Ansichten und Pläne von Schäuble sind gleichermaßen erschreckend wie beschämend. Gerade wir Deutschen sollten aus der Geschichte gelernt haben und sollten wissen, was passieren könnte, wenn die Regierung versucht, die Verfassung auszuhöhlen und sein Volk ausführlich überwacht. Doch laut einer Umfrage scheint es so, als wäre dies bei der Mehrheit nicht der Fall. Im Gegensatz dazu haben sich mittlerweile 10.000 Bürger für die Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung registriert, 2500 davon reichten bereits ihre Vollmacht ein, um sich vor Gericht vertreten zu lassen. Westdeutschland war immer stolz darauf gewesen, ein freies Land zu sein, doch ganz Deutschland könnte einen Schritt in die Vergangenheit machen, wenn unsere Politiker diese Entwicklung fortsetzen, und könnte dabei jegliche Überwachungsmethoden der ehemaligen DDR oder des dritten Reiches übertreffen. Wird dies die Basis sein für zukünftige "präventive" Verhaftungen, bevor jemand seine Tat ausgeführt hat? Dies würde sicherlich an die Gedankenpolizei aus "1984" erinnern. Und werden Teleschirme der nächste Schritt dieser Entwicklung? Oder könnte dies nicht mehr notwendig sein, da Politiker bereits über die heimliche Nutzung von privaten Webcams durch Trojaner diskutiert wurde?

In den nächsten Wochen wird anti1984.com Sie mit weiteren Sicherheitsratgebern informieren, was Sie tun können, um ihre Privatssphäre zu schützen, wenn Sie mit dem Internet verbunden sind.

(mk)