Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für deutsche Anonymisierungsdienstebetreiber (15.11.06 14:21)

Der Entwurf für die Neuregulierung der Telekommunikationsüberwachung, welcher vom Bundesjustizministerium veröffentlicht wurde, fordert die Verpflichtung zur Identifikation und Speicherung von Verbindungsdaten durch Anonymisierungsserver. Laut Ministerium betreibe jeder, der einen Anonymisierungsdienst betreibt, welcher die Identifikationsinformation durch eine andere ersetzt, einen Telekommunikationsdienst für die Öffentlichkeit und unterliege somit der Pflicht zur Speicherung der Verbindungsdaten für sechs Monate.
Der Entwurf fordert außerdem, dass E-Mail Provider Daten ihrer Kunden erheben und diese eindeutig identifizieren können. Dies könnte dazu führen, dass zukünftig E-Mail Konten nur noch bei Vorlage des Personalausweises eröffnet werden können.

Zusätzlich enthält der Entwurf eine Hintertür für zur Protokollierungspflicht von erfolglosen oder unbeantworteten Anrufen und der Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten in Echtzeit.

Der Entwurf folgert, dass der massive Eingriff in Grundrechte durch die geplante sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten nicht in willkürlicher Überwachung resultiere und das öffentliche Interesse in der Gewährleistung der wirksamen Strafverfolgung überwiege. Darüber hinaus wird nicht erwartet, dass die Gesamtkosten, die durch die Vorratsdatenspeicherung verursacht werden, erheblich sein- und die Endverbraucherpreise beeinflussen werden.

Kommentar:
Dieser Entwurf ist ein weiterer Beweis dafür, dass die EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nur der erste Schritt einer zunehmenden Entwicklung der Überwachung ist. Wahrscheinlich werden zukünftig von jedem, der sich für einen Dienst registiert oder diesen nutzt, die Daten für einen längeren Zeitraum gespeichert werden.
Jedoch könnte sich die Speicherung von Verbindungsdaten durch Anonymisierungsdienste wie Tor (The Onion Router) als nutzlos herausstellen aufgrund der Beschaffenheit der Netzwerkarchitektur. Obwohl ein Server in der Torserverkette die Adresse des vorangegangenen- und des darauffolgenden Servers kennt, ist ihm nicht bekannt, von welcher Adresse die Anforderung zur Kontaktierung eines Dienstes oder einer Webseite kommt, noch durch welche anderen Server die Anforderung geleitet wurde. Da nur einige, aber nicht alle Server in der Kette deutscher Herkunft sind, wäre es somit unmöglich, die gesamte Strecke zurück zu verfolgen und den ursprünglichen Absender eindeutig zu identifizieren.

(mk)